Was ist ein Richtplan 

Leitfunktion - Der Richtplan hat Leitfunktionen als Koordinations- und Führungsinstrument für die räumliche Entwicklung. Er legt die übergeordneten räumlichen Zielsetzungen und die Planungsgrundsätze im Sinne von Leitplanken fest und beauftragt die zuständigen Behörden mit der operativen Umsetzung.

Inhalt - Der Richtplan ist thematisch breit angelegt, beschränkt sich aber auf das Wesentliche. Aufnahme in den Richtplan finden Tätigkeiten,

  • die eine starke Veränderung der Bodennutzung,
  • der Besiedlung oder der Umwelt mit sich bringen,
  • die eine intensive Zusammenarbeit verschiedener Planungsträger erfordern,
  • die im Interesse des Kantons liegen,
  • bei denen erhebliche Nutzungskonflikte bestehen.

Verbindlichkeit - Der Richtplan bindet die Behörden des Kantons, der Regionalplanungsverbände und der Gemeinden, soweit sie sich mit raumwirksamen Aufgaben befassen, mit Beschluss des Grossen Rates.

Eintrags-Stufen
Kantonaler-Richtplan: mögliche Eintrags-Stufen
Im Richtplan des Kantons Aargau sind - bezogen auf ihre Wirksamkeit und
Umsetzung - drei Stufen vorgesehen:

  • Vororientierung
  • Zwischenergebnis
  • Festsetzung

Vororientierungen … (schwächste Stufe)
… sind Vorhaben, die sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Bodens haben können.Vororientierungen dienen grundsätzlich der Information und haben noch keine Rechtswirkung. Sie liegen in der Kompetenz des Regierungsrates und unterstehen keinem Mitwirkungs-, Beschluss- oder Genehmigungsverfahren (nur Vernehmlassung bei den Behörden der betroffenen Gemeinden). Ob dem Grossen Rat im Rahmen der Behandlung der Gesamtrevision des Richtplans Möglichkeiten zur Stellungnahme zu Vororientierungen zustehen, ist rechtlich umstritten.

Zwischenergebnisse … (mittlere Stufe)
… sind Vorhaben, die noch nicht abgestimmt sind, für die sich aber klare Aussagen zu den weiteren Abstimmungsschritten machen lassen. Zwischenergebnisse liegen in der Kompetenz des Grossen Rates.

Festsetzungen … (schärfste Stufe)
... sind Vorhaben, die mit Blick auf die wesentlichen räumlichen Auswirkungen bereits abgestimmt sind. Festsetzungen liegen in der Kompetenz des Grossen Rates. Eine Verschärfung der Stufe - d.h. eine allfällige Aufnahme einer Vororientierung in den Richtplan als Zwischenergebnis oder später als Festsetzung - bedingt namentlich eine ausführliche Abwägung der Interessen:

  • der betroffenen Gemeinden
  • der schutzwürdigen Landschafts- und Naturwerte
  • des abbauwilligen Unternehmens