Abbau von Steinen und Erden 

Die Behörden unterstützen auch hier die ausreichende Versorgung des Landes mit Rohstoffen durch die Ausweisung und Sicherung der notwendigen Abbaustellen. Mit dem Richtplan sind die wichtigsten Anlagen der Ver- und Entsorgung zu bezeichnen. Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf die räumliche Ordnung wie grosse Materialabbaustellen bedürfen einer besonderen Grundlage im Nutzungsplan.

Leitsatz - Für den Abbau von Ressourcen sind geeignete Gebiete zu bezeichnen, unter Berücksichtigung der regionalen Versorgung, der Möglichkeit des Recyclings und der Interessen von Natur-, Landschafts-, Grundwasser- und Umweltschutz sowie von Wald- und Landwirtschaft. Das Rohstoffversorgungskonzept (RVK) ist hierzu eine massgebliche Grundlage.